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Inhaltsverzeichnis
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- Geltungsbereich
- Allgemeine Zahlungsregelungen
- Allgemeines
- Rücksendungen
- Zahlungsverzug
- Rechnungskauf
- SEPA Lastschrift
- Ratenzahlung
- Risikoprüfung
- Schlussbestimmungen
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Diese ergänzenden Zahlungsbedingungen für Rechnungskauf, Ratenzahlung und einmalige SEPA-Lastschrift (die „Zahlungsbedingungen") gelten, sobald Sie im Online-Shop (der „Online-Shop“) eine der nachstehend näher beschriebenen Zahlungsarten Rechnungskauf, Ratenzahlung oder einmalige SEPA-Lastschrift die („Zahlungsart/en“) zur Zahlung Ihrer Bestellung gewählt haben.
Diese Zahlungsbedingungen werden dadurch integraler Bestandteil des zwischen Ihnen und dem Händler, der den Online-Shop betreibt (der „Händler“), angestrebten Vertrages über den Erwerb von Waren und/oder Dienstleistungen (der „Vertrag“) und gehen etwaigen entgegenstehenden weiteren Geschäftsbedingungen des Händlers vor.
Mit dem verbindlichen Abschluss Ihrer Bestellung im Online-Shop (die „Bestellung“) erteilen Sie Ihre Zustimmung zu diesen Zahlungsbedingungen und bestätigen gleichzeitig, dass Sie mindestens 18 Jahre, Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen und voll geschäftsfähig sind.
Um Ihnen die Zahlungsarten für die Bezahlung Ihrer Bestellung zur Verfügung stellen zu können sowie für die weitere Abwicklung Ihres Einkaufes, arbeitet der Händler mit Zahlungsinstituten und technischen Dienstleistern zusammen (die „Kooperationspartner“). Weitere Informationen zu den Kooperationspartnern finden Sie in den ergänzenden Datenschutzhinweisen, die Sie hier (https://legal.paylater.payone.com/de/data-protection-payments.html) abrufen können.
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II. Allgemeine Zahlungsregelungen
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Diese allgemeinen Zahlungsregelungen finden auf die in den folgenden Abschnitten III bis V näher beschriebenen Zahlungsarten Anwendung und werden jeweils durch dort beschriebene, besondere Zahlungsregelungen ergänzt. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Zahlungsregelungen den allgemeinen Zahlungsregelungen in Abschnitt II vor.
Die Zahlungsarten wurden in das Angebot des Online-Shops integriert, um Ihnen verschiedene attraktive Zahlungsmöglichkeiten zur Erfüllung Ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem mit dem Händler angestrebten Vertrag zur Verfügung zu stellen.
Ob die von Ihnen gewählten Zahlungsart tatsächlich genutzt werden kann, hängt vom Ergebnis der unter Abschnitt VI. beschriebenen Risikoprüfung ab. Fällt das Ergebnis der Risikoprüfung positiv aus, können Sie Ihre Bestellung im Online-Shop verbindlich abschließen und die gewählte Zahlungsart wird Bestandteil des Vertrags zwischen Ihnen und dem Händler.
Im Rahmen der Zusammenarbeit des Händlers mit den Kooperationspartnern wird die Forderung auf Zahlung des Kaufpreises aus dem zwischen Ihnen und dem Händler geschlossenen Vertrag an die Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG, Darmstädter Str. 62, 64354 Reinheim (die „VVRB“) abgetreten.
Um Ihre Zahlungen ordnungsgemäß verbuchen zu können, ist es unerlässlich, dass Sie bei Zahlungen per SEPA-Überweisung im Verwendungszweck die Ihnen in den Zahlungsinformationen mitgeteilte Zahlungsreferenz korrekt angeben. Die VVRB ist grundsätzlich berechtigt, nicht zuordenbare Zahlungen zurückzuweisen.
Zahlungen haben folglich nur bei Einhaltung der konkreten Zahlungsanweisungen in der jeweiligen Zahlungsinformation unter Angabe der dort mitgeteilten Zahlungsreferenz schuldbefreiende Wirkung.
Bitte beachten Sie, dass der Händler weiterhin für sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Versand, der Qualität und der Lieferung oder Bereitstellung der erworbenen Ware oder Dienstleistung verantwortlich bleibt.
Bitte wenden Sie sich bei sämtlichen Fragen zum Status Ihrer Bestellung, der Beschaffenheit der erworbenen Ware oder Dienstleistung sowie zum Status der Lieferung oder von Rücksendungen direkt an den Händler. Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsarten bei Angabe einer abweichenden Lieferadresse (einschließlich sogenannter Paketstationen oder Paket-Shops) aktuell nicht zur Verfügung stehen.
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Bei rechtmäßigen Rücksendungen („Retouren“) erhalten Sie in der Regel eine Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen direkt durch die VVRB für den Händler auf entsprechende Anweisung des Händlers.
Bitte beachten Sie, dass der Händler die Retoure verarbeitet und entsprechend über die technischen Schnittstellen mit den Kooperationspartnern gemeldet haben muss, damit eine Rückzahlung durch die VVRB erfolgen kann.
Es besteht insoweit kein eigenständiger Anspruch auf Erstattung gegenüber der VVRB aus dem zwischen Ihnen und dem Händler geschlossenen Vertrag; etwaige vertragliche Ansprüche sind stets gegen den Händler zu richten. Einwendungen aus dem abgeschlossenen Vertrag müssen grundsätzlich immer direkt gegenüber dem Händler geltend gemacht werden.
Die Meldung der Retouren erfolgt vollautomatisiert über die technischen Schnittstellen mit den Kooperationspartnern, so dass Sie Ihre Rückerstattung von der VVRB für den Händler in der Regel bereits wenige Tage nach der entsprechenden Meldung des Händlers erhalten.
In Einzelfällen ist eine Rückerstattung auch direkt durch den Händler möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ware später als 180 Tage nach der Bestellung an den Online-Shop retourniert oder aus einem anderen Grund rückabgewickelt wird. In diesen Fällen werden Sie separat über den konkreten Ablauf der Rückerstattung informiert.
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Sollten Sie nach Erhalt der Zahlungsaufforderung nicht bis spätestens zum Fälligkeitsdatum vollständig Zahlung geleistet haben, geraten Sie ohne Weiteres und auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Zahlung unterbleibt infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben oder aufgrund eines vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich und begründet erhobenen Einwandes. Zahlungsverzug tritt auch ein, wenn ein Teilbetrag bestritten wird und der unbestrittene Teil nicht bezahlt wird oder wenn Ihr Einwand als unbegründet zurückgewiesen wird.
Bei Zahlungsverzug oder grob fahrlässig verursachter Rückbelastung einer Lastschrift können Kosten bei der VVRB entstehen, welche durch Sie zu ersetzen sind, es sei denn, Sie haben die Pflichtverletzung nicht zu vertreten oder können nachweisen, dass kein oder lediglich ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie sich in Zahlungsverzug befinden, können Ihnen folglich sämtliche Kosten, die der VVRB durch den Zahlungsverzug entstehen, dazu zählen etwa entstandene Verzugsschäden wie Verzugszinsen und Mahnkosten, ohne vorherige Ankündigung berechnet werden.
Die VVRB ist zudem berechtigt ausstehende Forderungen an ein Inkassounternehmen zur weiteren Beitreibung zu übertragen, wodurch Ihnen zusätzliche Inkassokosten entstehen können und zu deren Ersatz Sie dann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind.
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Beim Rechnungskauf erhalten Sie separate Zahlungsinformationen, aus der sich die jeweiligen Zahlungsmodalitäten ergeben.
Die Zahlung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ab Versand der Ware bzw. Bereitstellung der Dienstleistung ohne Abzug fällig und ist unbar auf das in den Zahlungsinformationen angegebene Bankkonto zu leisten.
Um Ihre Zahlungen ordnungsgemäß verbuchen zu können, ist es unerlässlich, dass Sie bei der Zahlung im Verwendungszweck die Ihnen in den Zahlungsinformationen mitgeteilte Zahlungsreferenz korrekt angeben.
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Beim SEPA-Lastschriftverfahren erhalten Sie eine separate Zahlungsinformation (die „Vorabankündigung“) in Textform, aus der sich ergibt, dass die jeweilige Zahlung innerhalb von in der Regel 14 Tagen nach Versand der Ware bzw. Bereitstellung der Dienstleistung ohne Abzug fällig und per SEPA-Lastschrift von Ihrem bei der Bestellung hinterlegten Bankkonto abgebucht wird.
Für den SEPA-Lastschrifteinzug erteilen Sie mit Abschluss Ihrer Bestellung der VVRB ein SEPA-Lastschriftmandat und ermächtigen die VVRB, Zahlungen mittels SEPA-Lastschrift von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der VVRB auf Ihr Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Die Gläubigeridentifikationsnummer der VVRB lautet: DE54ZZZ00000008406.
Die VVRB zieht so dann am Fälligkeitstag als Lastschriftgläubiger die Forderung von Ihrem angegebenen Bankkonto ein.
Sollte zwischen der Vorabankündigung und der Fälligkeit eine Reduzierung des Zahlungsbetrages (z.B. durch Gutschriften) erfolgen, kann der per SEPA-Lastschrift eingezogene Betrag von dem in den separaten Zahlungsinformationen angegebenen Betrag abweichen.
Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass das angegebene Bankkonto am Fälligkeitsdatum ausreichend gedeckt ist. Das kontoführende Bankinstitut ist nicht verpflichtet, die SEPA-Lastschrift einzuziehen, wenn die Mittel auf dem Bankkonto nicht ausreichen.
Allgemeiner Hinweis: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen in der Vorankündigung mitgeteilt.
Erfolgt eine Rückbelastung der SEPA-Lastschrift aufgrund mangelnder Deckung des Bankkontos, eines ungerechtfertigten Widerspruchs des Bankkontoinhabers oder aufgrund falscher oder unrichtiger Angaben bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats oder wegen der Kündigung des laufenden Bankkontos, geraten Sie ohne besondere Mahnung in Verzug, es sei denn, die Zahlung unterbleibt infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben.
Im Falle einer zumindest grob fahrlässig verursachten Rückbelastung der SEPA-Lastschrift können Ihnen die der VVRB dadurch entstanden Kosten, etwa Rücklastschriftgebühren der kontoführenden Bankinstitute weiterbelastet werden, soweit Sie nicht nachweisen können, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die VVRB ist berechtigt, im Falle einer Rückbelastung die Zahlungsweise auf das SEPA-Überweisungsverfahren umzustellen.
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Bei Vereinbarung einer Ratenzahlung wird der angestrebte Vertrag zu einem Teilzahlungsgeschäft (entgeltliche Finanzierungshilfe im Sinne von § 506 Abs. 1 BGB). In diesen Zahlungsbedingungen werden die Begriffe „Teilzahlungsgeschäft“ und „Ratenzahlung“ sowie die Begriffe „Teilzahlungsbetrag“ und „Rate“ synonym verwandt.
Bei Wahl der Zahlungsart Ratenzahlung und Abschluss der Bestellung durch Sie, geben Sie zwei Angebote an den Händler ab: Zum einen auf Abschluss des Vertrages und zum anderen auf Gestaltung des Vertrages als ein Teilzahlungsgeschäft gemäß diesen Zahlungsbedingungen.
Nimmt der Händler das Angebot auf Abschluss des Vertrags an, so wird anhand der unter Abschnitt VI. dargestellten Risikoprüfung automatisiert ermittelt, ob ein Teilzahlungsgeschäft möglich ist. Fällt das Ergebnis der Risikoprüfung positiv aus, erfolgt die Annahme Ihres Angebots auf Gestaltung als ein Teilzahlungsgeschäft durch den Händler. Mit Zugang einer entsprechenden Bestätigung per E-Mail an Sie wird das Teilzahlungsgeschäft wirksam.
Sodann wird der VVRB die Forderung des Händlers auf Ratenzahlung mit allen Rechten, insbesondere des Rechts auf Kündigung des Teilzahlungsgeschäfts bei Vertragsverstoß abgetreten.
Die monatlichen Teilzahlungsbeträge werden per SEPA-Lastschrift von dem bei der Bestellung benannten Bankkonto eingezogen, welches im Rahmen eines zusätzlich zu erteilenden SEPA-Lastschriftmandats anzugeben ist. Dazu gelten im Übrigen die Regelungen aus Abschnitt IV.
Die erste Zahlung ist am 28. Tag des Folgemonats nach der Mitteilung über den Warenversand oder der Erbringung von Dienstleistungen fällig, vorausgesetzt, der zugrundeliegende Vertrag über die Lieferung von Ware/n und/oder die Erbringung von Dienstleistungen ist wirksam zustande gekommen. Die Folgeraten werden danach fortlaufend jeweils am 28. Tag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Der Einzug der jeweiligen Rate per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt entsprechend bei Fälligkeit.
Bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats vor Zahlung der letzten Rate, ist die VVRB berechtigt, die Zahlungsweise auf das SEPA-Überweisungsverfahren umzustellen.
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Beispiel eines Ratenzahlungsplans
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